Die seit Juli 2008 als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse anerkannte U7a findet zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat statt. Hier geht es vor allem um das Erkennen von Entwicklungsauffälligkeiten, Verhaltens- und Sprachentwicklungsstörungen, Zahn- und Kieferanomalien. Es erfolgt eine entwicklungsorientierte Beratung der Eltern, z.B. hinsichtlich Sprache und Medien.