Zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat wird beim Baby die U5-Untersuchung durchgeführt. Hierbei sollen Entwicklungsauffälligkeiten und Sehstörungen erkannt werden. Die Eltern-Kind-Interaktion wird beobachtet und die Eltern umfassend zu verschiedenen Themen, wie z.B. UV-Schutz, Ernährung, Mundhygiene und Unfallverhütung, beraten. Es wird auf einen Zahnarzt zur Kontrolle von Zähnen und Schleimhaut verwiesen.