Unser Service rund um das Thema Sprechstundenbedarf
Die Bestellung von Sprechstundenbedarf ist in vielen Arztpraxen unbeliebt, da es viele Richtlinien zu beachten gibt und nicht immer klar ist, welche Produkte unter den Sprechstundenbedarf fallen.
Bei Praxisdienst bieten wir Praxismanagern ein komplettes Service-Angebot rund um den Sprechstundenbedarf an, das für Sie völlig kostenfrei ist.
Unser Service im Überblick:
- Kostenloser Versand ohne Mindestbestellmenge
- Rezept-Druck-Service
- Kompetente telefonische Beratung bei allen Fragen rund um den Sprechstundenbedarf
- Kostenfreie Abrechnung mit der Krankenkasse
- Schneller Versand mit höchster Priorität
Anforderung schicken
Wir erstellen das Rezept
Das Ausfüllen des Rezepts übernehmen wir gerne für Sie! Das fertig gedruckte Sprechstundenbedarf-Rezept schicken wir Ihnen, zusammen mit einem vorfrankierten Rückumschlag, per Post zu. Sie müssen nur noch Ihren Stempel und die Unterschrift ergänzen und das Rezept kostenlos zurücksenden.
Sie erhalten die Ware
Parallel haben wir bereits Ihre Bestellung aufgenommen und den Auftrag an unser Lager weitergeleitet, wo Ihr Paket gepackt und versandkostenfrei an Sie versendet wird - natürlich mit höchster Priorität.
Autorisierung & Abrechnung
Nachdem das autorisierte Sprechstundenbedarf-Rezept wieder bei uns angekommen ist, kümmern wir uns um die Abrechnung mit der zuständigen Krankenkasse. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich komplett kostenfrei. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Der Sprechstundenbedarf im Überblick
Der Sprechstundenbedarf (SSB) umfasst ausgewählte Produkte für die ärztliche Praxis, die bei mehr als nur einem gesetzlich versicherten Patienten Anwendung finden oder bei Notfallpatienten sowie im Rahmen ärztlicher Eingriffe bei mehr als einem Patienten zur Verfügung stehen müssen. Zu ihm zählt Praxisbedarf, wie verschiedene Verbandstoffe, Arzneimittel, Mittel zum Wundverschluss und andere Materialien. Voraussetzung für den Bezug des Sprechstundenbedarfs durch Vertragsärzte ist, dass die Kosten der Mittel nicht bereits in der Gebühr für die ärztliche Leistung enthalten sind. So z. B. der Fall bei Mitteln, die für Vorsorgeuntersuchungen benötigt werden. Was zum Sprechstundenbedarf gehört und für welche Produkte Verordnungsfähigkeit besteht, legen die Landesverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in einer entsprechenden Vereinbarung (der sogenannten Sprechstundenbedarfsvereinbarung) fest. Die Verträge können in der Regel bei der zuständigen KV erfragt und eingesehen werden.
Der Sprechstundenbedarf (SSB) wird vom Vertragsarzt in der Regel einmal pro Quartal geordert. Die Verordnung erfolgt unter Nennung der zuständigen Krankenkasse und deren Kostenträgerkennung auf einem regulären Kassenrezept. Bitte beachten Sie, dass die Verordnung von SSB dem tatsächlichen Verbrauch in der Praxis angemessen sein muss. Bei der unverhältnismäßigen Bestellung kann es im schlimmsten Fall zu Regressansprüchen kommen.
Ihre Ansprechpartnerinnen bei allen Fragen zum Thema Sprechstundenbedarf
Die beliebtesten Hersteller von Sprechstundenbedarf-Produkten im Überblick
FAQs zum Sprechstundenbedarf
Was ist Sprechstundenbedarf?
Beim Sprechstundenbedarf handelt es sich um Arzneistoffe, Verbandmittel und andere medizinische Materialien für die ärztliche Praxis, die bei mehr als einem gesetzlich versicherten Patienten im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung Verwendung finden. Auch Produkte, die im Rahmen von Notfällen oder bei ärztlichen Eingriffen benötigt werden und die mehr als einem Anspruchsberechtigten zur Verfügung stehen müssen, gelten als SSB. Er wird vom Arzt verordnet, die Kosten übernimmt die jeweils zuständige Krankenkasse.
Welche Produkte fallen unter den Sprechstundenbedarf?
Der Sprechstundenbedarf ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Die Kassenärztliche Vereinigung jedes Bundeslands handelt Verträge mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen hinsichtlich des Umfangs und der Bezugswege des Sprechstundenbedarfs aus.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Produkte in Ihrem Bundesland zum Sprechstundenbedarf gehören, können Sie uns einfach eine Liste aller benötigten Produkte per E-Mail zukommen lassen. Unsere Sprechstundenbedarf-Abteilung sucht dann für Ihren individuellen Fall heraus, welche Artikel über den SSB bezogen werden dürfen und stellt auch sofort die entsprechenden Rezepte aus. Sie erhalten die SSB-Rezepte per Post, zusammen mit einem Gratis-Rückumschlag. Nachdem Sie die Rezepte gestempelt und unterschrieben haben, senden Sie sie einfach kostenlos an uns zurück, damit wir Ihren Sprechstundenbedarf mit der Krankenkasse abrechnen können.
Wie stelle ich ein Sprechstundenbedarf-Rezept aus?
Wenn Sie uns eine Aufstellung der benötigten Produkte zukommen lassen, müssen Sie sich um die Ausstellung der Rezepte keine Sorgen machen, denn das übernehmen wir als kostenlosen Service für Sie! Sie müssen die Rezepte nur noch stempeln, unterschreiben und uns im beiliegenden Freiumschlag zurücksenden.
Wie funktioniert die Sprechstundenbedarf-Abrechnung?
Wie kann ich Sprechstundenbedarf bestellen?
Bei Praxisdienst haben Sie viele Möglichkeiten Ihren SSB anzufordern. Sie können uns eine Liste mit den benötigten Artikeln per E-Mail zusenden, uns die Bestellung telefonisch durchgeben oder Sie nutzen unser brandneues, praktisches Bestellformular. Dieses Formular können Sie wahlweise direkt auf dem PC ausfüllen oder ausdrucken und per Hand ausfüllen. Wenn Sie hinter allen Artikeln die benötigte Anzahl eingetragen haben, lassen Sie uns das Formular entweder per E-Mail oder auf dem Postweg zukommen - wir kümmern uns um alles Weitere.
Was ist der Unterschied zwischen Praxisbedarf und Sprechstundenbedarf?
Bei Praxisbedarf handelt es sich um Produkte, die vom Arzt auf eigene Kosten angeschafft werden müssen. Dazu gehören z. B. Handschuhe, Flächendesinfektionsmittel, Instrumente oder Schnelltests. Sprechstundenbedarf hingegen wird vom Arzt verordnet und von der zuständigen Krankenkasse bezahlt. Wichtig ist, dass die SSB-Produkte bei mehr als einem kassenärztlichen Patienten zur Anwendung kommen. Ärzte, die ausschließlich Privatpatienten behandeln, können diesen nicht abrechnen. Bei Ihnen spricht man ausschließlich von Praxisbedarf.