Der Sprechstundenbedarf im Überblick
Der Sprechstundenbedarf (SSB) umfasst ausgewählte Produkte für die ärztliche Praxis, die bei mehr als nur einem gesetzlich versicherten Patienten Anwendung finden oder bei Notfallpatienten sowie im Rahmen ärztlicher Eingriffe bei mehr als einem Patienten zur Verfügung stehen müssen. Zu ihm zählt Praxisbedarf, wie verschiedene Verbandstoffe, Arzneimittel, Mittel zum Wundverschluss und andere Materialien. Voraussetzung für den Bezug des Sprechstundenbedarfs durch Vertragsärzte ist, dass die Kosten der Mittel nicht bereits in der Gebühr für die ärztliche Leistung enthalten sind. So z.B. der Fall bei Mitteln, die für Vorsorgeuntersuchungen benötigt werden. Was zum Sprechstundenbedarf gehört und für welche Produkte Verordnungsfähigkeit besteht, legen die Landesverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in einer entsprechenden Vereinbarung (der sogenannten Sprechstundenbedarfsvereinbarung) fest. Die Verträge können in der Regel bei der zuständigen KV erfragt und eingesehen werden.
Sprechstundenbedarf bestellen bei Praxisdienst
Bei Praxisdienst können Sie den Sprechstundenbedarf für Ihre Praxis bequem und absolut kostenfrei bestellen. Wir bieten Ihnen einen umfangreichen Service rund um die Anforderung und sind bei Rückfragen gerne für Sie da.In unserem Sortiment finden Sie in den Bereichen Verbandstoffe und Verbandmittel, Desinfektionsmittel und Injektion/Infusion zahlreiche verordnungsfähige SSB-Produkte von bekannten Herstellern, wie z.B. B.Braun, BSN, Lohmann-Rauscher oder Hartmann. In unserem Online-Shop bieten wir Ihnen neben umfangreichem Sprechstundenbedarf (SSB) auch vielfältigen Praxisbedarf für Ihre Arztpraxis an.
Bitte beachten Sie die Vorgaben Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) über die Verordnung von Sprechstundenbedarf. Die verordnungsfähigen Mittel können je nach Bundesland und zuständiger KV stark variieren.
Sprechstundenbedarf so einfach wie nie anfordern
Sie bestellen - wir drucken das Rezept
Ab sofort bietet Praxisdienst Ihnen eine besonders kundenfreundliche Neuerung bei der Anforderung des Sprechstundenbedarfs:
Während früher zunächst das Sprechstundenbedarf-Rezept per Post an uns gesendet werden musste, reicht es heute aus, die SSB-Artikel per E-Mail, Telefon oder Fax anzufordern. Wir erstellen das entsprechende Rezept und senden Ihnen dieses zur Autorisierung mittels Unterschrift und Praxisstempel zu. Gleichzeitig bringen wir die georderten Artikel per Paket auf den Weg zu Ihnen. So erhalten Sie Ihre Verordnungen innerhalb kürzester Zeit und selbstverständlich versandkostenfrei.
Von der Rezepterstellung bis hin zur Abrechnung mit der Krankenkasse - Praxisdienst übernimmt für Sie alle organisatorischen Tätigkeiten rund um die Anforderung und das selbstverständlich absolut kostenfrei!
Ihre Vorteile bei der Anforderung von Sprechstundenbedarf
Versandkostenfreie Zustellung des Sprechstundenbedarfs
Sprechstundenbedarf, den Sie bei Praxisdienst bestellen, erhalten Sie grundsätzlich versandkostenfrei. Auch einen Mindestbestellwert gibt es nicht. Sie bestellen einfach, was Sie benötigen und wir liefern es Ihnen kostenfrei und so schnell wie möglich.
Kostenfreie Abrechnung mit der Krankenkasse
Wir rechnen Ihren SSB bundesweit mit der jeweiligs zuständigen Krankenkasse ab. Dieser Service ist für Sie komplett kostenfrei! Auf Wunsch senden wir Ihnen eine Aufstellung der Artikel sowie eine Kopie der bei der Krankenkasse eingereichten Sprechstundenbedarf-Rezepte kostenfrei zu.
Zeitsparende Bestellung
- Name der Krankenkasse, Kostenträgerkennung, Betriebsstättennummer, Arztnummer
Wir sind für Sie da!
Sie haben Fragen rund um die Themen Sprechstundenbedarf oder Praxisbedarf? Wir beraten Sie gerne! Rufen Sie uns einfach an unter 06502/9169-10 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@praxisdienst.de.
So füllen Sie Ihr Sprechstundenbedarf-Rezept korrekt aus:
FAQs zum Sprechstundenbedarf
Was ist Sprechstundenbedarf?
Beim Sprechstundenbedarf handelt es sich um Arzneistoffe, Verbandmittel und andere medizinische Materialien für die ärztliche Praxis, die bei mehr als einem gesetzlich versicherten Patienten im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung Verwendung finden. Auch Produkte, die im Rahmen von Notfällen oder bei ärztlichen Eingriffen benötigt werden und die mehr als einem Anspruchsberechtigten zur Verfügung stehen müssen, gelten als SSB. Er wird vom Arzt verordnet, die Kosten übernimmt die jeweils zuständige Krankenkasse.
Was gehört zum Sprechstundenbedarf?
Der Sprechstundenbedarf ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Die Kassenärztliche Vereinigung jedes Bundeslands handelt Verträge mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen hinsichtlich des Umfangs und der Bezugswege des Sprechstundenbedarfs aus. Für jedes Bundesland gibt es eine Liste mit SSB Produkten gemäß der getroffenen Vereinbarung, die über eine entsprechende Verordnung beziehbar sind.
Wo kann ich die Liste mit Sprechstundenbedarf-Artikeln einsehen?
Worauf muss ich achten, wenn ich ein Sprechstundenbedarf-Rezept ausstelle?
Der Sprechstundenbedarf für die jeweilige Praxis wird über ein Kassenrezept ausgestellt. Es können pro Rezept 3 Produkte verordnet werden. Wichtig ist, dass folgende Dinge beachtet werden:
- Name der Krankenkasse angeben
- Ein Kreuz im Feld «9» für SSB setzen
- Datum angeben
- Angabe von Betriebsstättennummer und Lebenslanger Arztnummer
- Das Feld Kassen-Nummer ausfüllen
- Praxis-Stempel und Unterschrift des verordnenden Arztes