Zum 29.06.2022 wurde die neue Coronavirus-Testverordnung geändert und der Anspruch auf kostenlose Bürgertests entfällt. Jedoch werden Personal und Besucher in vielen Praxen, Betrieben und Konzernen weiterhin getestet, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Bei Praxisdienst erhalten Sie verschiedene Formulare, mit denen u. a. ein negatives Testergebnis bescheinigt werden kann.