Jetzt neu – unsere easyOrder App. Die 1. App für Praxisbedarf.

  

 

Versandkostenfrei ab 100,00 €*  /  Expresslieferung oder zum Wunschtermin  /  Noch Fragen?   +49 (0) 6502 9169-0

Medikamentenlagerung

Medikamentenlagerung

Die Lagerung von Medikamenten unterliegt genauen Richtlinien. Insbesondere kühlpflichtige Medikamente müssen unter bestimmten Bedingungen gelagert werden, um ihre Wirksamkeit zu erhalten. In dieser Themenwelt haben wir Ihnen wichtige Informationen rund um die Lagerung von Medikamenten übersichtlich zusammengestellt.

Medikamentenlagerung 

In Krankenhäusern, Pflegeheimen und in vielen Arztpraxen müssen die verschiedensten Medikamente zur Weitergabe an die Patienten vorgehalten werden. Um sicherzustellen, dass die Medikamente ihre Wirkung nicht verlieren, ist es wichtig, sie den Herstellerangaben entsprechend zu lagern. Die meisten Medikamente können bei Zimmertemperatur - also zwischen 15° und 25°C - aufbewahrt werden, es gibt aber auch einige kühlpflichtige Medikamente, wie z. B. Insulin, Impfstoffe oder bestimmte Augentropfen, die einer permanenten kühlen Lagerung (zwischen 2° und 8°C) bedürfen.

Neben der Lagerungstemperatur spielen auch die Hygiene, die Sicherheit und die Übersichtlichkeit eine wichtige Rolle. Schränke, in denen Medikamente untergebracht sind, müssen regelmäßig gereinigt, ggf. auch desinfiziert werden. Darüber hinaus dürfen Medikamente, egal welcher Art, niemals so gelagert werden, dass Unbefugte darauf Zugriff haben. Medikamentenschränke und Medikamentenkühlschränke müssen deswegen abschließbar sein.

Um sicherzustellen, dass Medikamenten mit kurzem MHD rechtzeitig entsorgt werden, müssen die Medikamente regelmäßig kontrolliert werden. Bei angebrochenen Salben oder Lösungen muss das Anbruchsdatum gut sichtbar auf der Verpackung vermerkt werden. Grundsätzlich sollten alle Medikamente nach dem First-in-/First-out-Prinzip gelagert werden. 

Medikamentenlagerung

Lagerung kühlpflichtiger Medikamente 

Verschiedene Medikamente, beispielsweise Impfstoffe, Insulin und verschiedene Augentropfen, müssen kühl gelagert werden, um ihre Wirkung zu erhalten. Die Lagerungstemperatur für diese kühlpflichtigen Medikamente liegt zwischen 2° und 8°C. Besonders wichtig ist die Aufrechterhaltung der Kühlkette während des Transports und die Vermeidung von Temperaturschwankungen außerhalb des vorgesehenen Temperaturbereichs.

Bei der Medikamentenlagerung im Kühlschrank sollten zwei Lagerorte unbedingt vermieden werden: die Tür und der Bereich an der Rückwand des Medikamentenkühlschranks. Bei der Lagerung in der Tür sind die Medikamente deutlich höheren Temperaturen ausgesetzt als im Inneren des Kühlschranks und bei der Lagerung an der Rückwand besteht die Gefahr, dass die Medikamente festfrieren und deswegen verworfen werden müssen. 

Auch bei der Medikamentenlagerung im Kühlschrank gilt das First-in/First-out-Prinzip. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Medikamente mit dem kürzesten MHD zuerst aufgebraucht werden. 



Lagerung nicht kühlpflichtiger Medikamente 

Medikamente, die keiner Kühlpflicht unterliegen, lassen sich in einfachen Medikamentenschränken unkompliziert lagern. Die Temperatur sollte zwischen 15° und 25°C liegen, muss aber nicht kontrolliert oder dokumentiert werden.

Wichtig ist, dass die Medikamente trocken und möglichst lichtgeschützt gelagert werden, da einige Medikamente auf starke Lichteinstrahlung (z. B. Sonnenlicht) reagieren.

Die Aufbewahrung der Medikamente erfolgt immer mit Umverpackung und der original Packungsbeilage. Wird ein Medikament angebrochen, muss dies auf der Packung deutlich sichtbar kenntlich gemacht werden. Durch den Vermerk des Anbruchdatums und die regelmäßige Kontrolle angebrochener Medikamente wird sichergestellt, dass ein geöffnetes Medikament nicht über die vom Hersteller vorgegebene Zeit hinaus verwendet wird. 

Prinzipiell sollte eine Checkliste erstellt werden, anhand derer die Haltbarkeitsdaten der gelagerten Medikamente regelmäßig überprüft werden können, damit keine abgelaufenen Medikamente versehentlich an den Patienten ausgehändigt werden.

Überwachungspflicht bei kühlgelagerten Medikamenten

Werden in einer medizinischen Einrichtung kühlpflichtige Medikamente gelagert, so muss eine werktägliche Überwachung der Kühlschranktemperatur mit Hilfe eines Min/Max-Thermometers stattfinden. Die Temperatur muss darüber hinaus täglich in einem entsprechenden Vordruck dokumentiert werden.

*Zuzüglich Mehrwertsteuer
Anmelden
Damit Sie sich per Google einloggen können, müssen Sie es zunächst im Dialog zu Cookie-Einstellungen genehmigen: Cookie Einstellungen
Sprache & Währung
Deutsch
  • Deutsch
  • Nederlands
  • Français
  • English
  • Polski
  • Español
  • Italiano
USD $
  • EUR
  • USD $
  • CHF Fr.
  • GBP £
  • DKK Kr.
  • SEK kr
  • PLN
Fachbereich auswählen

Praxisdienst bietet einen großen Umfang an medizinischen Bedarfsartikeln. Bitte wählen Sie Ihren Fachbereich, um auf spezielle Produkte zuzugreifen.


Ihre Fachbereich-Auswahl können Sie jederzeit nachträglich im Header anpassen.

Tippen Sie, um Ergebnisse zu erhalten...
Produktgruppen
    Inhalte
    Von Ihren Merklisten ()
      Produktvorschläge ()
        Alle Produkte anzeigen
          Zuletzt angesehen
            Zuletzt gekauft