eRezept-Pflicht für Praxen seit 2024
Mit dem Jahr 2024 ist auch die eRezept-Pflicht für Praxen in Kraft getreten. Seit Januar 2024 sind Ärzte demnach verpflichtet, gesetzlich Versicherten Rezepte in elektronischer Form auszustellen. Der kleine rosa Zettel wird somit durch eine modernere und digitale Alternative abgelöst. Für Praxen bedeutet diese Umstellung auch eine Anpassung der internen TI-Strukturen. Es bedarf verschiedenen technischen Komponenten und Vorbereitungen, damit es Ärzten möglich ist, eRezepte ausstellen zu können.
Mit dem Praxisdienst SSB-Service und unserer easyOrder Bestell-App ist es uns bereits gelungen, allen Angestellten des Gesundheitswesens den Arbeitsalltag zu erleichtern. Mit unserem umfassenden TI-Service erreichen wir dieses Ziel ebenfalls auf Systemebene. Unser geschultes Fachpersonal kümmert sich im Rahmen dieses Services nicht nur um die Beschaffung, Einrichtung und Installation, sondern auch um den Betrieb und die Wartung Ihrer gesamten Telematik-Infrastruktur. Wir stellen Ihnen außerdem den für die Neuerungen notwendigen VPN-Konnektor in unserem Rechenzentrum zur Verfügung und bieten Ihnen eine einfache Möglichkeit, Ihren elektronischen Heilberufsausweis anzufordern. Mit unserem TI-Service sind Sie bestens auf die neuen gesetzlichen Anforderungen für 2024 vorbereitet.
Hier mehr über unseren TI-Service & die enthaltenen Leistungen erfahren!
Welche technischen Voraussetzungen sind für das eRezept notwendig?
- Elektronischer Heilberufsausweis (HBA)
- Komfortsignatur vorbereiten
- Update Konnektor
- PVS-Updates
Wie wird der Datenschutz beim eRezept sichergestellt?
Nach ihrer Ausstellung in der Arztpraxis werden eRezepte verschlüsselt auf der Gesundheitskarte des Patienten gespeichert, verarbeitet und übertragen. Erst durch den Abruf in einer Apotheke werden die hinterlegten Informationen wieder entschlüsselt und sind daher vor unbefugten Zugriffen geschützt.
Alternativ zur Speicherung auf der Gesundheitskarte steht Patienten auch die eRezept-App (herausgegeben von der gematik) zur Verfügung. Mit dieser ist es Patienten möglich, ihre Rezepte zu verwalten und mit elektronischen Medikamentenplänen zu verknüpfen. Auch hier wird sichergestellt, dass die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben im Rahmen des Datenschutzes sichergestellt werden.