DGHM/VAH- und RKI-gelistete Desinfektionsmittel
Die Listung von Desinfektionsmitteln erfolgt vor allem, um dem Anwender eine Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter Produkte zu geben. Es gibt in Europa genau definierte Prüfverfahren zum Nachweis der Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln. Die Prüfung gemäß DGHM (und somit die VAH-Listung) stellt gleichwertige, teilweise sogar höhere Anforderungen, so dass Desinfektionsmittel, die die Prüfung nach den DGHM-Richtlinien bestehen, auch die EN-Norm erfüllen.
Wissenswertes rund um EN-Normen, VAH-Listung und RKI-Liste:
- Als Nachweis der Desinfektionswirkung gelten in Europa genau festgelegte EN-Normen
- In Deutschland gibt es den Desinfektionsnachweis nach DGHM
- Voraussetzung für eine Listung bei der VAH ist der DGHM-Desinfektionsnachweis
- DGHM-Richtlinien können analog zu EN-Normen angewendet werden
- Das VAH-Zertifikat bietet einen umfassenden Nachweis der Desinfektionswirkung für Bakterizide
- Aus behördlicher Sicht ist eine Listung nach VAH zusätzlich zur EN-Norm empfohlen, aber nicht verpflichtend
- Für den viruziden Bereich gibt es die EN 14476 (z. B. für Noro- oder Grippeviren)
- Die Prüfmethode gemäß DVV/RKI ist sogar strenger als die EN 14476
- Die RKI-Liste nach § 18 IfSG ist für den Fall einer behördlich angeordneten Entseuchung vorgesehen